Dagegen gibt es folgende Handlungsmöglichkeiten:
– Strafanzeige erstatten
– Fenster wieder schließen
–
Geschlossen zur Schulleitung gehen, ggf. zum Schulamt, immer zum nächsthöheren Vorgesetzten. So kann man in Erfahrung bringen, wer den Befehl erteilt hat.
– den Raum verlassen und Privatunterricht organisieren